Leistungen

Urkundenübersetzung Englisch ⇔ Deutsch

Als vom Land­ge­richt Stuttgart beeidigte Über­set­ze­rin für die eng­li­sche Spra­che darf ich (meine) Über­set­zun­gen beglau­bi­gen, damit sie von Ämtern aner­kannt wer­den. Dies ist z.B. bei­ Ehe­schlie­ßung oder Stu­dium im Aus­land, Aus­wan­de­rung oder Einwanderung erforderlich.

Bitte sen­den mir die zu über­set­zende Urkunde als Scan per E-Mail, per Post oder per Fax zu (hier finden Sie meine Kontaktdaten). Ich erstelle Ihnen dann ein verbindliches Angebot und nenne Ihnen auch die Bearbeitungsdauer.

Sie können den ange­ge­be­nen Betrag ent­we­der per Über­wei­sung oder Pay­Pal bezah­len. Bei persönlicher Abholung des Dokuments ist natürlich auch eine Barzahlung möglich.

Ich über­setze den Text und beschei­nige Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der Über­set­zung durch Stem­pel, Unter­schrift und die ent­spre­chen­de For­mel (die sog. „Beglau­bi­gung”). Die Über­set­zung wird untrenn­bar mit dem Aus­gangs­do­ku­ment verbunden und dar­auf ver­merkt, ob mir das Doku­ment im Ori­gi­nal, als beglau­bigte Kopie oder als Kopie vor­lag. In man­chen Fäl­len wird die Vor­lage des Ori­gi­nals ver­langt, bitte klären Sie dies vorab mit der ent­spre­chen­den Behörde. In der Regel ist eine Kopie ausreichend.

Fachübersetzungen Englisch ⇔ Deutsch

Neben der Über­set­zung all­ge­mein­sprach­li­cher Texte liegen meine Schwerpunkte auf den Fachgebieten Personalberatung/HR, Medizin und Recht.

Ich übersetze aus dem Englischen in meine Muttersprache Deutsch, aber auch aus dem Deut­schen ins Eng­li­sche.